NRW/Niederrhein: Trauergäste dürfen nicht in Hotels übernachten

Hotel-Über­nach­tun­gen für Trau­er­gäs­te von Beerdigungen sind im laufenden Lockdown nicht gestattet. Das hat das NRW-Gesundheitsministerium deutlich gemacht.

Friedhof
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Die Corona-Schutzverordnung lasse Übernachtungsangebote nur noch aus beruflichen Gründen zu. Man sei sich der besonderen Härte dieser Regelung durchaus bewusst. Sie sei aber für den Erfolg des Lockdowns unerläßlich. Ein Spre­cher des Ho­tel- und Gast­stät­ten­ver­bands NRW hat dies aber bereits kri­ti­sier­t und verweist auf anderslautende Regelungen in anderen Bundesländern.