NRW/Niederrhein: Testpflicht am Arbeitsplatz für Urlaubsrückkehrer

Für Urlaubsrückkehrer in Nordrhein-Westfalen gilt am Arbeitsplatz künftig eine Corona-Testpflicht.

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Wer nach dem 1. Juli fünf Tage oder länger im Urlaub oder aus anderen Gründen nicht am Arbeitsplatz war, muss danach am ersten Tag der Rückkehr einen negativen Schnelltest vorweisen. Darauf hat NRW-Gesundheitsminister Laumann hingewiesen. Die Testpflicht gelte nicht für Beschäftigte mit vollem Impfschutz. Der Test könne darüber hinaus auch selbst unter Aufsicht am Arbeitsplatz gemacht werden.