NRW/Niederrhein: "Schweigefuchs" trotz Wolfsgruß-Ähnlichkeit erlaubt

Trotz seiner Ähnlichkeit zum umstrittenen Wolfsgruß ist an unseren Kitas und Schulen kein Verbot der zur Ruhe mahnenden Schweigefuchs-Geste geplant.

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Um sie im Grundschul-Unterricht wirksam einzusetzen, müssten Lehrkräfte ohnehin vorher die Bedeutung erklären, heißt es aus dem NRW-Schulministerium. Eine Verwechslung mit dem Wolfsgruß sei deshalb im schulischen Zusammenhang eher unwahrscheinlich. Genauso sieht das auch das NRW-Familienministerium für den frühkindlichen Bereich. Hier sei der sogenannte Leisefuchs - auch Flüsterfuchs oder Lauschefuchs genannt - eine pädagogische Strategie, um die Kinder beispielsweise im Morgen- oder Stuhlkreis dazu zu bewegen, leise zu werden.