NRW/Niederrhein: Personalvorgaben in Kitas bei Ausfällen gelockert
Veröffentlicht: Freitag, 22.11.2024 10:46
Mit einer Änderung der Personalverordnung will das Land Nordrhein-Westfalen Lockerungen bei Qualifikation und Personalschlüssel in Kitas erreichen.
Kitas sollen dadurch unter anderem ausnahmsweise offenbleiben, wenn Teile des Personals plötzlich krankheitsbedingt ausfallen, heißt es aus dem Familienministerium. Dafür sollen dann sogenannte Ergänzungskräfte, etwa Kinderpfleger, Sozialassistenten oder Heilerziehungshelfer, zum Einsatz kommen. Der Entwurf sieht demnach etwa vor, dass in Einrichtungen mit bis zu 60 Kindern bei akutem Personalstand für bis zu sechs Wochen nur eine sozialpädagogische Fachkraft - also etwa ein staatlich anerkannter Erzieher, Heilpädagoge oder Sozialpädagoge - zu jeder Zeit anwesend sein muss. Gleichzeitig muss in einer solchen Situation dann aber der verstärkte Einsatz von Ergänzungskräften sichergestellt sein.