NRW/Niederrhein: Klarstellung für "Masken-Atteste"
Veröffentlicht: Montag, 07.12.2020 06:50
Im Streit um den Inhalt von Attesten zur Maskenbefreiung in Nordrhein-Westfalen hat das NRW-Gesundheitsministerium für Klarheit gesorgt.

Für den Nachweis genüge ein ärztliches Zeugnis, dass aus medizinischen Gründen keine Alltagsmaske getragen werden könne. Es müsse keine Diagnose enthalten. Ärztekammern hatten verlangt, Diagnosen in die Atteste zu schreiben. Nicht alle Ärzte waren dem aber gefolgt.