NRW/Niederrhein: Geänderte Höfeordnung soll Bauern retten

Damit beim Vererben eines Bauernhofes nicht der ganze Hof in seinem Bestand gefährdet ist, hat der Bundestag jetzt mit großer Mehrheit die Höfeordnung geändert.

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Damit wird die bisher vorgeschriebene Abfindung jener Erben reformiert, die bei einer Hofübergabe leer ausgehen. Die Berechnung der Summe beruhte bislang auf dem sogenannten Einheitswert, der vom Bundesverfassungsgericht beanstandet worden war und deshalb bei der Reform der Grundsteuer abgeschafft wurde. Die Höfeordnung soll grundsätzlich eine Zerschlagung von familiengeführten Bauernhöfen verhindern, indem lediglich ein Familienmitglied den Betrieb erbt und alle anderen eine Abfindung bekommen. Die Kreisbauernschaft Geldern hat verhalten auf diese Änderung reagiert. Die Situation sei auf jedem Hof anders, sagte der Vorsitzende Wilhelm Hellmanns in einem Interview mit Antenne Niederrhein.