NRW/Niederrhein: Externe Plagiatsprüfung datenschutzrechtlich möglich

Hochschulen dürfen Daten ihrer Studierenden grundsätzlich an externe Unternehmen übermitteln, um Täuschungsversuche aufzuspüren.

Ein Gebäude der Hochschule Rhein-Waal
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Schließlich hätten die Hochschulen sicherzustellen, dass sich Prüflinge durch das Kopieren fremder Texte keinen unlauteren Vorteil verschafften, heißt es im aktuellen Datenschutzbericht für Nordrhein-Westfalen. Für die Hochschulen müsse lediglich gewährleistet sein, dass die Ergebnisse der Überprüfung sicher einem bestimmten Studierenden zugeordnet werden könnten, heißt es weiter. Hintergrund: Eine betroffene Person hatte sich bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit beschwert, nachdem ihre Abschlussarbeit mithilfe von Plagiatssoftware begutachtet worden war. Für den Abgleich der Texte auf Plagiate benötigen die externen Unternehmen in keinem Fall die Klar-Daten der Studierenden.