Niederrhein: Mindestlohnprüfung des Zolls

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Duisburg hat auch am Niederrhein zahlreiche Restaurants, Autobetriebe und Einzelhandelsgeschäfte unter die Lupe genommen.

© Zoll, Archivild

Im Rahmen der bundesweiten Mindestlohnprüfung wurde nach ersten Auswertungen in sieben Fälle der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn unterschritten und in fünf Verdachtsfällen ein illegaler Aufenthalt festgestellt. Insgesamt leiteten die Zöllner 13 Ermittlungsverfahren ein. Die vor Ort erhobenen Aussagen von Arbeitnehmern würden als Grundlage für tiefergehende Prüfungen von Geschäftsunterlagen, insbesondere Lohn- und Finanzbuchhaltung dienen, so der Zoll abschließend.