Niederrhein: Mindestlohnprüfung des Zolls
Veröffentlicht: Montag, 17.03.2025 07:27
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Duisburg hat auch am Niederrhein zahlreiche Restaurants, Autobetriebe und Einzelhandelsgeschäfte unter die Lupe genommen.

Im Rahmen der bundesweiten Mindestlohnprüfung wurde nach ersten Auswertungen in sieben Fälle der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn unterschritten und in fünf Verdachtsfällen ein illegaler Aufenthalt festgestellt. Insgesamt leiteten die Zöllner 13 Ermittlungsverfahren ein. Die vor Ort erhobenen Aussagen von Arbeitnehmern würden als Grundlage für tiefergehende Prüfungen von Geschäftsunterlagen, insbesondere Lohn- und Finanzbuchhaltung dienen, so der Zoll abschließend.