Niederrhein: Airport Düsseldorf hat Problem mit Ausgangssperre

Wer am Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen der­zeit in den Ur­laub fliegt oder zu­rück­kehrt, droht je nach Flug­zeit mit dem In­fek­ti­ons­schutz­ge­setz in Kon­flikt zu ge­ra­ten.

In Düsseldorf gilt nämlich we­gen der ho­hen Zahl der Co­ro­na-Neu­in­fek­tio­nen eine nächt­li­che Aus­gangs­sper­re von 22 bis 5 Uhr. Be­ginn oder En­de ei­ner Ur­laubs­rei­se gel­ten aber nicht als Grund für ei­ne Aus­nah­me, berichtet heute die Rheinische Post. In dieser Zeit sei es nicht er­laubt, zum Flug­ha­fen zu kom­men, um zu rein tou­ris­ti­schen Zwe­cken von dort aus zu ver­rei­sen oder beispielsweise ei­nen Flug­gast am Flug­ha­fen ab­zu­ho­len. Das hat ein Spre­cher des Mi­nis­te­ri­ums für Ar­beit, Ge­sund­heit und So­zia­les klargestellt. Berufliche Rei­sen oder bei­spiels­wei­se zur Un­ter­stüt­zung be­treu­ungs­be­dürf­ti­ger Menschen seien aber wei­ter­hin zu­läs­sig.