Münster: AfD-Bewerber durften ablehnt werden
Veröffentlicht: Dienstag, 12.11.2024 14:21
Die Landschaftsversammlung Rheinland hat das Recht, AfD-Abgeordnete bei der Wahl für frei werdende Ausschussposten abzulehnen.
Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden und damit ein Urteil aus der Vorinstanz gekippt. Eine solche Wahl zeichne sich durch die Freiheit der Entscheidung aus, so die Richter. Die AfD-Fraktion hatte geklagt, nachdem Kandidatenvorschläge ihrer Partei bei der Nachbesetzung von Posten für Fachausschüsse abgelehnt worden waren. Das Urteil des OVG ist noch nicht rechtskräftig. Bei dem nun gerichtlich entschiedenen Streit war es um die Nachbesetzung von Posten in den Ausschüssen gegangen, die zuvor von AfD-Vertretern bekleidet worden waren. Die von der Partei dann vorgeschlagenen Nachfolge-Kandidaten waren aber nach erfolgloser Wahl teilweise abgelehnt worden. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte darin noch ein Problem gesehen.