Kreis Kleve: Saison-Kurzarbeitergeld gegen Arbeitslosigkeit

Winterarbeitslosigkeit auf dem Bau im Kreis Kleve muss verhindert werden - Das fordert die Gewerkschaft IG Bau Niederrhein und verlangt von den Firmen auf witterungsbedingte Kündigungen zu verzichten.

Die Betriebe sollten stattdessen das sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld nutzen, das seit dem 1. Dezember möglich ist und früher Schlechtwettergeld hieß. Dabei zahlt die Arbeitsagentur Löhne und Gehälter, wenn während der Kälteperiode die Aufträge ausbleiben. Jeder Beschäftigte könne dann von Dezember bis März ein Ausfallgeld von 60 Prozent des Nettolohns - Arbeitnehmer mit einem Kind sogar 67 Prozent bekommen. Von dieser Lohn-Winterbrücke profitieren auch die Chefs, so die IG Bau. Sie müssten qualifizierten Mitarbeitern nicht kündigen, die im Frühjahr bei vollen Auftragsbüchern wieder gebraucht würden.