Kreis Kleve: NGG rät zum Urlaubsgeld-Check
Veröffentlicht: Montag, 28.06.2021 09:39
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) rät den rund 9600 Beschäftigten im Lebensmittel- und Gastgewerbe im Kreis Kleve, bei ihrer aktuellen Lohnabrechnung auf die Sonderzahlung des Urlaubsgeldes zu achten.

Für viele Menschen stehe der erste Urlaub nach langer Zeit an. Daher seien ein paar zusätzliche Euro vom Arbeitgeber hochwillkommen. Zwar gäbe es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Urlaubsgeld, doch in vielen Branchen – wie etwa der Ernährungsindustrie, dem Nahrungsmittelhandwerk und der Gastronomie, sei die Extra-Zahlung klar im Tarifvertrag geregelt, so Hans-Jürgen Hufer von der NGG-Region Nordrhein.