Goch: Teils neue Verkehrsregeln in Innenstadt

Ab heute (22.7.) gelten in Goch teils neue Verkehrsregelungen für den Bereich rund um den Marktplatz. Darauf weist die Stadt Goch hin.

© Torsten Matenaers

So gilt u.a. Tempo 30 auf der Nordseite des Marktes und der Steinstraße sowie auf der Westseite des Marktes und der Mühlenstraße bis zur Kreuzung Adolf-Kolping-Straße. Auch für die Markt-Südseite und die Frauenstraße gelten ab heute neue Regeln für die Fahrtrichtungen.


Für die Markt-Südseite und die Frauenstraße gelten ab dem 22. Juli folgende Regeln:

Beide Bereiche sind bereits Fußgängerzone und bleiben es auch. Berechtigte durften sie jedoch bislang aus Richtung Markt in Richtung Südring befahren. Dies wird ab dem 22. Juli 2024 umgekehrt. Das bedeutet, wer berechtigt ist, die Fußgängerzone in diesem Bereich zu befahren, kann dies nur noch von der Roggenstraße kommend nach rechts in Richtung Marktplatz tun. Die von einigen Verkehrsteilnehmern bislang verbotenerweise genutzte Abkürzung vom Mark in Richtung Ring durch die Fußgängerzone fällt damit weg.