Bundestag: Eine Milliarde Euro im Jahr für Lobbyarbeit
Veröffentlicht: Montag, 31.03.2025 15:06

Lobbyregister-Bericht
Berlin (dpa) - Für Lobbyarbeit auf Bundesebene haben Verbände, Unternehmen und andere Interessenvertreter im vergangenen Jahr rund eine Milliarde Euro ausgegeben. Das geht aus einem Bericht der Stelle hervor, die das Lobbyregister des Bundestages führt.
Darin werden für 2024 finanzielle Aufwendungen unter anderem für Personal, Sachkosten und Repräsentanz in Höhe von mehr als 910 Millionen Euro aufgelistet. Der Gesamtbetrag dürfte allerdings laut Bericht etwas höher sein, da einige Interessenvertreter wie etwa Arbeitgeberorganisationen, Gewerkschaften und Religionsgemeinschaften von der Eintragungspflicht das Register des Bundestages ausgenommen sind.
Regeln wurden 2024 verschärft
Das Lobbyregister wird seit 2022 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages geführt. Es soll sichtbar machen, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung nimmt. Mit einer Gesetzesänderung, die am 1. März 2024 in Kraft trat, wurden die Pflichten zur Angabe von Lobbytätigkeit erweitert. Beispielsweise werden seither auch Kontakte zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Abgeordneten sowie zu Referatsleitern in Bundesministerien erfasst.
Mit welchen Abgeordneten ein Lobbyist konkret gesprochen hat, muss aber nicht aufgelistet werden. Um einen möglichen «Drehtüreffekt» offenzulegen, werden seit der Reform Mitgliedschaften, Ämter und Funktionen im Bundestag, in der Bundesregierung oder der Bundesverwaltung für namentlich benannte Lobbyisten für die zurückliegenden fünf Jahre abgefragt.
Viele möchten Einfluss auf Entscheidungen zur Wirtschaft nehmen
«Wirtschaft» ist der Interessenbereich, der laut Register das am häufigsten benannte Ziel von Lobbyarbeit ist. Auf Platz zwei der Interessenbereiche lag zuletzt «Umwelt», gefolgt von «Wissenschaft, Forschung und Technologie» und «Europapolitik und Europäische Union».
Ziel des Lobbyregistergesetzes, das in seiner ersten Fassung am 1. Januar 2022 in Kraft trat, ist es, Transparenz über die Interessenvertretung herzustellen. Bevor die Registrierung gesetzlich vorgeschrieben wurde, gab es in Deutschland lediglich eine Liste von Verbänden, in die man sich beim Bundestag freiwillig eintragen lassen konnte.
Zum 31. Dezember 2024 waren 26.998 Personen im aktiven Lobbyregister benannt. Rund 95 Prozent der registrierten Interessenvertreter haben ihren Sitz in Deutschland. Jeweils etwas über 30 Interessenvertreter sind in Belgien, den USA und den Niederlanden ansässig.
«Scherz-Einträge» gelöscht
Lediglich in zwölf Fällen wurden «offensichtlich missbräuchliche Registereinträge» entfernt. Dabei handelte es sich dem Bericht zufolge um «Scherz-Einträge» sowie um Eintragungen von Menschen, die wohl dachten, das Lobbyregister diene dazu, die Aufmerksamkeit von Politikern und Politikerinnen zu erhalten.
Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, gibt es durchschnittlich rund 21.900 Zugriffe pro Woche auf die Internetseite des Lobbyregisters, wobei Zugriffe von Rechnern des Bundestages nicht mitgezählt sind.
Halten sich alle an die Regeln?
In drei von 20 Ordnungswidrigkeitsverfahren, die von der registerführenden Stelle bisher eingeleitet wurde, ist den Angaben zufolge ein Bußgeld verhängt worden. In den meisten dieser Verfahren ging es demnach um den Verdacht, dass ein Interessenvertreter seiner Pflicht zur Eintragung ins Lobbyregister nicht nachgekommen war. Einige Verfahren wurden inzwischen eingestellt.
Zudem hat die registrierende Stelle ein Prüfverfahren durchgeführt, in dem laut Bericht «wegen der wahrheitswidrigen Behauptung eines tatsächlich nicht bestehenden Näheverhältnisses» zu bestimmten Politikern ein «nicht unerheblicher Verstoß» gegen den im Lobbyregistergesetz festgelegten Verhaltenskodex festgestellt wurde. Der Auto-Lobbyverein Mobil in Deutschland, dessen Eintrag im Register deshalb einen roten Warnhinweis trägt, setzt sich dagegen juristisch zur Wehr.
Was interessiert die Unternehmen?
Auch zahlreiche Unternehmen sind im Lobbyregister aufgeführt.
Zu den Regelungsvorhaben, zu denen beispielsweise Ikea Deutschland aktiv geworden ist, zählen unter anderem Vorschriften zum Matratzenrecycling und das Aufenthaltsrecht. BASF interessierte sich laut Register etwa für das Gebäudeenergiegesetz aktiv und das «Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen».

