Bürgergeld wird verschärft

Bürgergeld
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Koalitionsvertrag

Berlin (dpa) - Beim heutigen Bürgergeld planen Union und SPD deutliche Verschärfungen. Das bisherige System soll nach der Einigung von CDU/CSU und Sozialdemokraten auf einen Koalitionsvertrag zu «einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende» umgestaltet werden. Vermittlung in Arbeit soll bei arbeitsfähigen Menschen Vorrang haben. Vorgesehen ist nach dem Entwurf des schwarz-roten Koalitionsvertrags dazu die Beseitigung von Vermittlungshürden. 

Mitwirkungspflichten und Sanktionen sollen «im Sinne des Prinzips Fördern und Fordern» verschärft werden. Schneller als heute sollen Sanktionen durchgesetzt werden. Leistungen sollen vollständig entzogen werden, wenn Menschen, die arbeiten können, wiederholt zumutbare Arbeit verweigern. Geltende Schonzeiten für Vermögen sollen abgeschafft werden; die Höhe des Schonvermögens soll an die Lebensleistung gekoppelt werden.

Was sich bei den Regelsätzen ändert

Auch bei der Berechnung der Regelsätze soll sich etwas ändern. Mit der Einführung des Bürgergelds wurde ab dem 1. Januar 2023 bei der Fortschreibung der sogenannten Regelbedarfe die aktuelle Inflation stärker berücksichtigt. Hier sollen wieder die alten Regeln gelten und die Regelsätze mit mehr Nachlauf an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden.

Arbeit soll sich immer lohnen

Insgesamt sollen für Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung und anderen Sozialleistungen immer Anreize bestehen, ein höheres Einkommen durch Arbeit zu erzielen oder eine Arbeit neu aufzunehmen. Bisher gibt es Konstellationen, bei denen sich etwa eine Erhöhung der Arbeitszeit für Menschen im Bürgergeld nur wenig rechnet.

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