Kalkar: Wochenendhausgebiet darf nicht dauerhaft bewohnt werden

Das Wochenendhausgebiet Oybaum in Kalkar darf nicht dauerhaft bewohnt werden. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschieden. Die Stadt hatte gegen das Land NRW geklagt.

Sie wollte den Oybaum-Bewohnern ermöglichen, dauerhaft in ihren Häusern zu leben. Die Planung sei mit den Zielen des Regionalplans und des Landesentwicklungsplans nicht vereinbar. Bei den Häusern handele es sich nicht um einen Siedlungsbereich, heißt es in der Begründung des Gerichts. Alle Bürger, die vor 2017 dort eingezogen sind, dürfen trotzdem dauerhaft wohnen bleiben. Da seitdem niemand mehr neu zugezogen ist, muss keiner sein Zuhause aufgeben. Der Wertverlust der Häuser stehe jedoch außer Frage, heißt es.